Corporate Video, Drone Cinematography, zertifiziertes Color Grading und KI-gestützte Videobearbeitung. Zertifizierter LUMIX Video Trainer & Drohnenpilot aus Nideggen/Eifel.
Concept Development, Pre-Production, Location Scouting, Produktvideos. Von der Idee bis zum fertigen Film.
Strategische Beratung für Ihre Videoproduktion. Pakete von €990 bis €4.990 – maßgeschneidert.
Professioneller Videoschnitt, Farbkorrektur und Color Grading mit Blackmagic DaVinci Resolve – zertifiziert durch Blackmagic Design.
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Statisch, bewegt und Langzeit-Zeitraffer. Ideal für Baustellen. Kombinierbar mit Drohne.
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Von der Kameratechnik und Lighting Design über zertifizierten Videoschnitt mit DaVinci Resolve und Color Grading bis zur fertigen Publikation – ganzheitliche Video-Trainings für Einsteiger und Fortgeschrittene. Basierend auf Zertifizierungen von Blackmagic Design und Panasonic sowie langjähriger Praxiserfahrung.
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Sebastian Armah
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Stand: März 2026
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(3) Änderungswünsche des Kunden nach Auftragserteilung können zu einer Anpassung von Terminen und Vergütung führen. Solche Änderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
(1) Alle genannten Preise verstehen sich als Nettopreise. Da der Auftragnehmer derzeit nicht umsatzsteuerpflichtig ist, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG).
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Bei Consulting-Paketen und größeren Produktionen kann eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes vereinbart werden. Die Restzahlung erfolgt nach Leistungserbringung.
(4) Reise- und Übernachtungskosten werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot inbegriffen sind.
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte am erstellten Material (Videos, Bilder, Grafiken etc.) ein.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck.
(3) Erweiterte Nutzungsrechte (z. B. Weiterverkauf, Sublizenzierung, Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zusätzlich vergütet werden.
(4) Der Auftragnehmer behält das Recht, erstellte Arbeiten zu Referenzzwecken (Portfolio, Website, Social Media) zu verwenden, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.
(5) Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer. Eine Namensnennung des Auftragnehmers ist erwünscht.
(1) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge zur Verfügung.
(2) Der Kunde sorgt dafür, dass am Drehort die nötigen Genehmigungen vorliegen und die vereinbarten Bedingungen (Zugang, Strom, Personal etc.) erfüllt sind.
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(1) Termine und Fristen werden individuell vereinbart. Der Auftragnehmer bemüht sich, alle vereinbarten Termine einzuhalten.
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(2) Bei Consulting-Paketen ist eine Stornierung bis 7 Tage nach Buchungsbestätigung kostenfrei möglich, sofern noch keine Leistungen erbracht wurden.
(3) Bereits erbrachte Teilleistungen werden in jedem Fall in Rechnung gestellt.
(1) Verliehenes Equipment ist pfleglich zu behandeln und im gleichen Zustand zurückzugeben.
(2) Der Kunde haftet für Schäden, Verlust oder Diebstahl des verliehenen Equipments ab Übergabe bis zur Rückgabe.
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Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
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Stand: März 2026